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   LG Dortmund, 06.12.2013 - 3 O 228/13   

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https://dejure.org/2013,45503
LG Dortmund, 06.12.2013 - 3 O 228/13 (https://dejure.org/2013,45503)
LG Dortmund, Entscheidung vom 06.12.2013 - 3 O 228/13 (https://dejure.org/2013,45503)
LG Dortmund, Entscheidung vom 06. Dezember 2013 - 3 O 228/13 (https://dejure.org/2013,45503)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    DS-Rendite-Fonds Nr. 126: Emissionshaus Dr. Peters und Sparkasse Dortmund zu Schadensersatz verurteilt

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 06.07.2005 - VIII R 72/02

    Keine Hinzurechnungen und Kürzungen hinsichtlich des Tonnage-Gewinns i.S. von §

    Auszug aus LG Dortmund, 06.12.2013 - 3 O 228/13
    Sie meinen, der Verkaufsprospekt enthalte zu der Gewerbesteuerbelastung keine falschen Angaben, weil es sich um eine Prognose handele und die Erhöhung des Beteiligungskapitals und der Ausschluss der Kürzung der Sondervergütungen der Gesellschafter um 80 % durch das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 06.07.2005 (VIII R 72/02) nicht vorhersehbar gewesen seien.

    Grundlage dafür war die Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 06.07.2005 (VIII R 72/02).

    Die Entscheidung des Bundesfinanzhofes vom 06.07.2005 (VIII R 72/02), die nach dem eigenen Vortrag der Beklagten erheblichen Einfluss auf die Berechnung der Gewerbesteuer hatte, war veröffentlicht.

  • BGH, 23.04.2012 - II ZR 75/10

    Prospekthaftung: Nichteintritt der prognostizierten Nettodurchschnittsverzinsung

    Auszug aus LG Dortmund, 06.12.2013 - 3 O 228/13
    Neben der Prospekthaftung im "engeren Sinn" gemäß § 13 VerkprospG i.V.m. § 44 und 45 BörsG, die spätestens in 3 Jahren seit der Veröffentlichung des Prospektes verjährt (Palandt, § 311 Rn. 72) besteht eine Prospekthaftung im "weiteren Sinn" ("uneigentliche Prospekthaftung", Palandt, § 311 Rn. 71, BGH II ZR 211/09, Urteil vom 23.04.2012, BGH II ZR 75/10, Urteil vom 23.04.2012), die unmittelbar aus § 311 Abs. 2 und 3 BGB folgt und durch die eigentliche Prospekthaftung nicht berührt wird.

    Prognosen sind hierbei nach den bei der Prospekterstellung gegebenen Verhältnissen und unter Berücksichtigung der sich abzeichnenden Risiken zu erstellen (BGH, II ZR 75/10, Urteil vom 23.04.2012).

  • BGH, 05.07.1993 - II ZR 194/92

    Prospekthaftung auch bei marktfremden Aktienkäufen

    Auszug aus LG Dortmund, 06.12.2013 - 3 O 228/13
    Durch die Aufklärungspflicht der Prospektverantwortlichen gegenüber den mit dem Prospekt geworbenen Interessenten soll deren Recht zur Selbstbestimmung über die Verwendung ihres Vermögens sichergestellt werden (BGH NJW 1993, Seite 2865).

    Da dem Anleger diese in eigener Verantwortung zu treffende Entscheidung von niemandem, am wenigsten von dem Anbieter der Anlage, abgenommen werden kann und darf, hat ihm der Beteiligungsprospekt mit dem für die Anlage geworben wird, ein möglichst vollständiges Bild von den für seine sachgerechte Beurteilung der Anlage erheblichen Umstände zu vermitteln (BGH NJW 1993, 2865, BGH, II ZR 203/08, Urteil vom 22.03.2010, Rn. 22).

  • BGH, 13.12.2012 - III ZR 70/12

    Aufklärungspflichtenverletzung des Anlageberaters oder -vermittlers: Widerlegung

    Auszug aus LG Dortmund, 06.12.2013 - 3 O 228/13
    Es entspricht nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Lebenserfahrung, dass ein Prospektfehler für die Anlageentscheidung ursächlich geworden ist (BGH, III ZR 119/07, Urteil vom 31.01.2008, III ZR 70/12, Urteil vom 13.12.2012).

    Erfolgt die Beratung des Anlegers auf der Basis einer solchen Unterlage, fließen etwaige Fehler des Prospektes in den Inhalt des Gesprächs mit dem Anleger ein und können so für dessen Entscheidung für die empfohlene Investition ursächlich werden (BGH, III ZR 70/12, Urteil vom 13.12.2012).

  • BGH, 17.09.2009 - XI ZR 264/08

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme eines Anlageberaters wegen

    Auszug aus LG Dortmund, 06.12.2013 - 3 O 228/13
    Sowohl der Anlageberater als auch der Anlagevermittler ist verpflichtet, einen Prospektfehler richtig zu stellen, wenn er seine Beratungs- bzw. Auskunftspflicht erfüllen will (BGH, XI ZR 264/08, Beschluss vom 17.09.2009).
  • OLG Hamm, 11.06.2012 - 31 U 89/11

    Pflicht der anlageberatenden Bank zur objektgerechten Anlageberatung

    Auszug aus LG Dortmund, 06.12.2013 - 3 O 228/13
    Nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge kann nicht mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden, dass eine Geldanlage überhaupt Gewinn abwirft (BGH, XI ZR 260/11, Urteil vom 24.04.2012, Rn. 18, OLG Hamm, 31 U 89/11, Urteil vom 11.06.2012, Rn. 31).
  • BGH, 03.12.2007 - II ZR 21/06

    Anlegerschutz bei der Securenta AG / Göttinger Gruppe

    Auszug aus LG Dortmund, 06.12.2013 - 3 O 228/13
    Davon ist grundsätzlich dann auszugehen, wenn der Prospekt bei dem konkreten Vertragsschluss keine Verwendung gefunden hat (BGH, II ZR 21/06, Urteil vom 03.12.2007).
  • BGH, 23.04.2012 - II ZR 211/09

    Prospekthaftung: Haftung der Gründungsgesellschafter eines geschlossenen

    Auszug aus LG Dortmund, 06.12.2013 - 3 O 228/13
    Neben der Prospekthaftung im "engeren Sinn" gemäß § 13 VerkprospG i.V.m. § 44 und 45 BörsG, die spätestens in 3 Jahren seit der Veröffentlichung des Prospektes verjährt (Palandt, § 311 Rn. 72) besteht eine Prospekthaftung im "weiteren Sinn" ("uneigentliche Prospekthaftung", Palandt, § 311 Rn. 71, BGH II ZR 211/09, Urteil vom 23.04.2012, BGH II ZR 75/10, Urteil vom 23.04.2012), die unmittelbar aus § 311 Abs. 2 und 3 BGB folgt und durch die eigentliche Prospekthaftung nicht berührt wird.
  • BGH, 15.07.2010 - III ZR 336/08

    Schadensersatzanspruch des Kapitalanlegers: Anrechnung von sich aus der

    Auszug aus LG Dortmund, 06.12.2013 - 3 O 228/13
    Im Wege des Vorteilsausgleichs sind die aufgrund der Anlage erzielten dauerhaften Steuervorteile anzurechnen, sofern nicht die Ersatzleistung oder eine Zug um Zug gegen die Schadensersatzleistung vorgesehene Übertragung der Beteiligung ihrerseits etwa als Betriebseinnahme nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG besteuert wird (BGH, II ZR 205/08, Urteil vom 07.12.2009, Rn. 30 und BGH, III ZR 336/08, Urteil vom 15.07.2010, Rn. 36).
  • BGH, 22.03.2010 - II ZR 203/08

    Prospekthaftung bei geschlossenem Immobilienfonds: Falsche Angabe eines

    Auszug aus LG Dortmund, 06.12.2013 - 3 O 228/13
    Da dem Anleger diese in eigener Verantwortung zu treffende Entscheidung von niemandem, am wenigsten von dem Anbieter der Anlage, abgenommen werden kann und darf, hat ihm der Beteiligungsprospekt mit dem für die Anlage geworben wird, ein möglichst vollständiges Bild von den für seine sachgerechte Beurteilung der Anlage erheblichen Umstände zu vermitteln (BGH NJW 1993, 2865, BGH, II ZR 203/08, Urteil vom 22.03.2010, Rn. 22).
  • BGH, 07.12.2009 - II ZR 205/08

    Betreiben eines nach § 32 Kreditwesengesetz ( KWG ) erlaubnispflichtigen

  • BGH, 31.01.2008 - III ZR 119/07

    Haftung eines Wirtschaftsprüfers für die fehlerhafte Bestätigung eines

  • BGH, 17.12.2009 - III ZR 14/08

    Umfang der Aufklärungspflichten eines in ein Kapitalanlageprojekt eingebundenen

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